Liebe Schachfreunde,
nach Beschluss der Spielkommission wurde vom Präsidium dem Antrag zur Änderung der TO des SVSH entsprochen:
(Alt)
§ 8 Allgemeine Verhaltensweisen
(3) Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch
eingeschaltet sein. Verstöße gegen die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte werden
nach erfolgloser Aufforderung der Unterlassung nach § 9 geahndet
(Neu)
Streichung, da durch die FIDE-Regeln geregelt.
Was bedeutet das? Auch wenn vorher nicht darauf hingewiesen worden ist, wird ein Klingeln oder Piepen vom Handy o.ä. sofort mit Partieverlust gem. FIDE-Regeln bestraft.
In SH musste bisher vor jedem Wettkampf darauf hingewiesen werden, ansonsten hatte ein erstes Klingeln keine Folgen.
Der DSB hat die Regelung für das Mitbringen von solchen Geräten entsprechend ausgelegt: Nicht auf dem Tisch, nicht in der Kleidung - aber in der Tasche, Rucksack und im Mantel/Jacke auf dem Stuhl kann das Handy/Gerät verstaut werden. Wenn es dann klingelt, ist die Partie aber auch gem. FIDE-Regeln verloren.
Aber grundsätzlich sollte sportliches Fair Play (also z.B. wenn das Handy gerade beim Ausschalten noch ein letzten Ton abgibt....) gelten - das ist für uns alle eine Sebstverständlichkeit!