Für den Jugendspielbetrieb gelten folgende Regelungen:
- Jugendliche unter 16 Jahre, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen die Schulbescheinigung am Spieltag nicht vorlegen.
- Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder einen Nachweis über geimpft/genesen, eine Schulbescheinigung oder einen negativen Test vorweisen (keine Selbsttests!)
- Betreuer, Trainer, Eltern, etc. müssen 3G (ohne Selbsttests) erfüllen/nachweisen.
Bei Fragen zu den Regelungen gerne an den Bezirksvorsitzenden bzw. den Bezirksjugendwart wenden.
Martin Reinke