Für den Jugendspielbetrieb gelten folgende Regelungen:

- Jugendliche unter 16 Jahre, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen die Schulbescheinigung am Spieltag nicht vorlegen.

- Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder einen Nachweis über geimpft/genesen, eine Schulbescheinigung oder einen negativen Test vorweisen (keine Selbsttests!)

- Betreuer, Trainer, Eltern, etc. müssen 3G (ohne Selbsttests) erfüllen/nachweisen.

Bei Fragen zu den Regelungen gerne an den Bezirksvorsitzenden bzw. den Bezirksjugendwart wenden.

 

Martin Reinke