Nachdem am Montag der Bezirksturnierausschuss und am Dienstag der Landesvorstand getagt haben, können wir nun die aktuellen Rahmenbedingungen für den Start der Saison 2021/22 im Bezirk bekannt geben.

Bei den Spielterminen werden wir uns wie immer an die Spieltermine auf Landesebene anschließen:

1.Runde              31.10.2021 

2.Runde              21.11.2021

3.Runde              12.12.2021

4.Runde              16.01.2022

5. Runde             06.02.2022

6.Runde              06.03.2022

7.Runde              27.03.2022

8.Runde              01.05.2022

9.Runde              22.05.2022

Sollten mehr Runden benötigt werden: zusätzlich 30.01.2022 und 03.04.2022.

Für die Meldung der Spielbereitschaft/Spielbestätigung in den einzelnen Ligen (Bezirksliga A, Bezirksliga B, Bezirksklasse und Kreisklasse) gilt der 02.10.2021 als Frist. Bitte auch die Mannschaften melden, die Ihren Platz in der jeweiligen Liga nicht wahrnehmen wollen.

Die Meldung der Aufstellung der Mannschaften muss dann bis spätestens 08.10.2021 erfolgen und am 09.10.2021 wird der Bezirksturnierausschuss die Auslosungen für die Ligen durchführen. Evtl. Wünsche für die Auslosung daher auch bis zum 08.10.2021 an den Bezirksvorsitzenden.

Für die Durchführung der Mannschaftskämpfe gibt es noch einige Rahmenbedingungen die von den Vereinen und den Spielern eingehalten werden müssen:

1. Das Spiellokal, welches die Vereine für Ihre Heimspiele nutzen möchten, muss 3G akzeptieren. Spiellokale, die eine Beschränkung auf 2G oder so 1G voraussetzen dürfen nicht genutzt werden.

2. Solange die 3G-Regelung gilt (dies kann in einigen Spiellokalen vielleicht auch länger gültig sein, als allgemein auf Landesebene), sind dem Gastgeber (im Regelfall dem gastgebenden Mannschaftsführer) vor bzw. mit Betreten des Spiellokals die Nachweise für geimpft/genesen oder zertifiziert getestet vorzulegen. Selbsttests sind NICHT zulässig!

3. Die Mannschaftsführer beider Mannschaften müssen eine Kontaktverfolgungsliste (am besten in einem geschlossenen Umschlag) beim Gastgeber hinterlegen, damit dieser nach Erfordernis die ungeöffneten(!) Listen an die Behörden weiterleiten kann. Nach abgelaufener Frist (diese kann unterschiedlich sein) sind die Listen zu vernichten.

4. Verschärfte Regelungen in den Spiellokalen (z. B. generelle Maskenpflicht auch auf dem Sitzplatz) sind spätestens zusammen mit der Mannschaftsmeldung, am besten aber schon vorab mitzuteilen

 

Sollten Fragen zur anstehenden Saison bestehen, bitte gerne bei mir melden.

 

Martin Reinke